Wir ermitteln Unternehmenswerte als Grundlage von Kaufpreisverhandlungen, für Investitions- und Finanzierungsentscheidungen, als Basis für steuerliche Umgestaltungen oder als Sachverständige in Gerichtsverfahren. In Abhängigkeit vom Bewertungsanlass erstellen wir Gutachten nach IDW S1, nehmen eine erste Werteinschätzung (z. B. anhand eines Umsatzmultiplikators, EBIT-Multiples oder anderer KPIs) vor, erstellen Fairness Opinions nach IDW S8 oder führen bei Transaktionen Financial Due Diligence durch.
Insbesondere in kleinen und mittelständischen Unternehmen besteht ein hohes Bedürfnis nach plausiblen Unternehmensbewertungen, ohne dass hierfür ein aufwändiges, berufsübliches Unternehmensbewertungsgutachten erstellt werden kann oder soll. Für solche Fälle haben wir in Anlehnung an klassische Bewertungsverfahren ein indikatives Bewertungsschema entwickelt. Oft bildet diese Bewertung die Basis für weitergehende Überlegungen.
Für Unternehmen wirft nicht zuletzt der Wunsch eines Finanzinstitutes nach Verstärkung der Eigenkapitalbasis die Frage der Möglichkeit zusätzlicher Eigenkapitalbeschaffung auf. Wir beraten bei Kapitalerhöhungen, der Aufnahme zusätzlicher Gesellschafterinnen und Gesellschafter, der Ausgabe von Genussrechten oder der Mezzanine-Finanzierung.