Steht eine Betriebsprüfung an oder liegen steuerstrafrechtliche Anschuldigungen gegen Sie vor, helfen wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung. Wir unterstützen Sie bei der Aufarbeitung und Dokumentation vergangener Sachverhalte, um mögliche Anschuldigungen sachlich begründet zu entkräften. Viele unserer Rechtsanwältinnen oder -anwälte sind zugleich als Steuerberaterinnen oder Steuerberater qualifiziert. Fachliche Expertise kombiniert mit prozessrechtlicher Erfahrung erlaubt die bestmögliche Vertretung Ihrer Interessen.
Im Sinne einer „First Line of Defence“ beraten wir zugleich bei der Implementierung von Tax Compliance Management Systemen. Die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens erfordert nicht zwingend eine bewusste Falschangabe steuererheblicher Sachverhalte, sondern kann auch durch die nachträgliche Aufdeckung unbewusst falsch erklärter Sachverhalte erfolgen. Dies hat zur Folge, dass verantwortliche Unternehmensorgane mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung konfrontiert werden. Um das Risiko einer Abgabe unrichtiger Erklärungen bereits im Vorfeld zu reduzieren und das Bestreben nach einem steuerehrlichen Verhalten zu dokumentieren, können Maßnahmen und Prozesse im Unternehmen präventiv eingerichtet werden. Ein wirksam implementiertes Tax Compliance Management System hat für Unternehmensorgane somit eine enthaftende Wirkung in steuerstrafrechtlichen Angelegenheiten.