Die Wünsche und Ziele sind vielfältig, die mit einer lebzeitigen Regelung des Nachlasses und der Einleitung eines Generationenwechsels im Unternehmen erreicht werden sollen. Unsere Beratung unterstützt Mandantinnen und Mandanten bei einem solchen Anliegen unter besonderer Rücksichtnahme auf die familiären Interessen und die Lebenssituation der Beteiligten.
Eine effektive Nachlassgestaltung erfordert, insbesondere bei der Übertragung von Betriebsvermögen, eine interdisziplinäre Beratung. Denn je nach Art der übertragenen Vermögenswerte sind Regelungen aus den verschiedensten Bereichen des Zivil- und Steuerrechts betroffen. Gerade in einem solchen ganzheitlichen Beratungsansatz liegt unsere Stärke.
Unsere langjährige Erfahrung zeigt, dass es für eine an den individuellen Bedürfnissen ausgerichtete Vermögensübertragung unerlässlich ist, einen Wegbegleiter an seiner Seite zu wissen, der die richtigen Fragen stellt, die Anliegen der Mandantin und des Mandanten versteht und unternehmerisch denkt und handelt. Unser Team ist interdisziplinär aufgestellt und verfügt über langjährige Erfahrung in der Betreuung der Vermögens- und Unternehmensnachfolge. Wir begleiten Sie in allen steuer- und zivilrechtlichen Belangen von der Ausgestaltung des Nachlasses über die Weitergabe von Betriebsvermögen an die Folgegeneration bis zur Gründung einer Familienholding für einen nachhaltigen Vermögensübergang.
Dann teilen Sie uns gerne über das Formular mit, was der Grund Ihrer Kontaktaufnahme ist, damit wir Sie bestmöglich unterstützen können.