Die Beratung von Unternehmen ist seit Beginn unserer Tätigkeit ein fester Bestandteil unserer täglichen Arbeit. Zu unseren Mandantinnen und Mandanten gehören dabei ebenso kleinere, aber hochspezialisierte, Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten, wie auch multinationale Konzerne, die über Produktionsstätten in verschiedenen Ländern verfügen. Die sich daraus ergebenden täglichen Fragestellungen stellen sowohl an die Unternehmensverantwortlichen als auch an uns höchste Ansprüche. Wir helfen Ihnen, den bestehenden Herausforderungen mit praktikablen und praxisorientierten Lösungen zu begegnen und sind für Unternehmerinnen, Geschäftsführer, Vorstände und Mitarbeitende unserer Klientinnen und Klienten mit ökonomischem Sachverstand ausgestattete Wegbegleiter und Sparringspartner.
Unsere Leistungen im Unternehmens- und Konzernsteuerrecht umfassen die Führung der laufenden Bücher und die Erstellung der betrieblichen Steuererklärungen, beispielsweise durch Outsourcing des Rechnungswesens auf unsere Kanzlei, oder die bilanzielle Würdigung von Unternehmenserwerben und die Aufstellung von Ergänzungs- und Sonderbilanzen bei Personengesellschaften. Daneben unterstützen wir Sie beim Aufbau von ertrag- und umsatzsteuerlichen Organschaftsstrukturen zur Vermeidung unnötiger Steuermehrbelastung und Liquiditätslücken, bei der Strukturierung von konzerninternen Kapitalüberlassungen, der Beratung bei konzerninternen Umstrukturierungen oder der Integration neu erworbener Unternehmen sowie dem Aufbau internationaler Holdingstrukturen.