Sowohl im nationalen als auch im internationalen Kontext gehört die Umsatzsteuer zu den in der unternehmerischen Praxis bedeutendsten Steuerarten. Durch länderübergreifende Lieferketten und internationale Konzernstrukturen steigen die Anforderungen an das ohnehin schon komplexe Umsatzsteuer- und Zollrecht.
Unser individueller Beratungsansatz im Bereich der Umsatzsteuer und des Zollrechts ermöglicht unseren Mandantinnen und Mandanten das Ausschöpfen steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten bei präventiver Vermeidung kostenintensiver Auseinandersetzungen mit den nationalen und internationalen Steuerbehörden. Weitere Beratungsschwerpunkte reichen von der Erstellung von Steuererklärungen über den Umgang mit den zuständigen Behörden bis zur umsatzsteuerrechtlichen und zollrechtlichen Gestaltungsberatung.
Durch das Zusammenwirken in interdisziplinär aufgestellten Teams werden Schnittstellen zu anderen Steuerarten und Rechtsgebieten erkannt und fließen zugunsten unserer Mandantinnen und Mandanten in die Beratung ein. Unser Ziel ist es, Ihnen die Last komplexer Aufzeichnungs-, Dokumentations- und Mitwirkungspflichten abzunehmen, damit Sie sich auf die wesentlichen Aspekte Ihrer Tätigkeit konzentrieren können.
Unsere Tätigkeit beginnt präventiv. Wir unterstützen Sie von der ordnungsgemäßen Dokumentation der Verrechnungspreise über die Erfüllung erhöhter Mitwirkungspflichten bei grenzüberschreitenden Sachverhalten bis hin zur richtigen Meldung von Umsatz- und Lohnsteuer. Im Sinne einer „First Line of Defence“ unterstützen wir Sie ebenso bei der Implementierung steuerbezogener Prozesse in Ihr Unternehmen in Form von Tax Compliance Management Systemen.