Torben Conrad betreut vornehmlich Mandate im Bereich der Vermögensnachfolge. Ein Schwerpunkt seiner Arbeit ist dabei die Beurteilung steuer- und bewertungsrechtlicher Sachverhalte im Zusammenhang mit Erb- und Schenkungsfällen. Zudem berät Herr Conrad Privatpersonen in Fällen der nationalen und internationalen Besteuerung und unterstützt bei der steuerlichen Aufarbeitung von Sachverhalten im Rahmen des Steuerstrafrechts.
Zu seinen Mandantinnen und Mandanten gehören mittelständische Unternehmen und die hinter ihnen stehenden Gesellschafter und Familien. Gleichfalls werden durch ihn Privatpersonen und Vereine betreut.
Herr Conrad hat an der Universität zu Köln Unternehmensteuerrecht und an der Rheinischen Hochschule Köln Wirtschaftsrecht studiert.