Durch immer stärker vernetzte Märkte und komplexe, länderübergreifende Konzernstrukturen steigen die Anforderungen an die Besteuerung grenzüberschreitender Geschäfte. Hier gilt es, das Risiko einer Doppelbesteuerung zu reduzieren, ohne Einschnitte in die internationalen Geschäftsaktivitäten hinnehmen zu müssen.
Auf dem komplexen Gebiet der internationalen Unternehmensbesteuerung sind wir Ihre Ansprechpersonen für die steuerliche Gestaltung von Inbound- und Outbound-Investitionen. Wir beraten Sie beim Aufbau von grenzüberschreitenden Holdingstrukturen, der Verlagerung von Unternehmen ins Ausland sowie der grenzüberschreitenden Überlassung von Lizenzen und Kapital. Über besondere Expertise verfügen wir im Bereich der Verrechnungspreise zwischen in- und ausländischen verbundenen Unternehmen.
Ebenso stehen wir Privatpersonen zur Seite, die ihren Wohnsitz vorübergehend oder dauerhaft ins In- oder Ausland verlegen wollen. Mit einem solchen Zuzug oder Wegzug verbundene ungewollte steuerliche Konsequenzen können vermieden werden, indem wir Ihnen helfen, das Vorhaben steuerlich zu strukturieren. Wir beraten zudem zu rechtlichen und steuerlichen Aspekten internationaler Erbfälle sowie zur Besteuerung von im Inland aktiven ausländischen Kreativen sowie Sportlerinnen und Sportlern.
Als Netzwerkmitglied von ETL Global können wir bei der Betreuung international agierender Mandantinnen und Mandanten bei Bedarf auf im Ausland tätige Kolleginnen und Kollegen zurückgreifen.
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