Zum 01.01.2025 wird die neue Grundsteuer in Kraft treten. Hintergrund der Neuregelung ist das Urteil des BVerfG aus April 2018, in dem das bisherige Grundsteuergesetz für verfassungswidrig erklärt und der Gesetzgeber aufgefordert wurde, eine Neuregelung zu schaffen. Die Verfassungswidrigkeit folgte aus der bisherigen Ermittlung von sog. Einheitswerten für jede Immobilie, welche bis zum 31.12.2024 noch die Bemessungsgrundlage für die Steuer bildet. Denn die Einheitswerte beruhten auf Wertfeststellungen des Jahres 1964 und unterlagen in den Folgejahren lediglich einer Wertfortschreibung. Festgestellte Einheitswerte spiegeln aus Sicht der Karlsruher Richter einerseits nicht mehr die tatsächlichen Verkehrswerte der Immobilien wider und wichen andererseits auch zwischen Immobilien vergleichbarer Lage und Standard voneinander ab. Eine Gleichmäßigkeit der Steuerfestsetzung wird dadurch nicht gewahrt. Diese Ungleichbehandlung soll mit der Reform des Grundsteuergesetzes beseitigt werden. Von der Reform sind mehr als 35 Millionen sowohl privat als auch betrieblich genutzte Immobilen betroffen, die neu bewertet werden müssen.
Als Bewertungsstichtag wurde der 01.01.2022 gewählt. Beim Finanzamt einzureichen sind hierfür eigenständige Steuererklärungen, die sog. Feststellungserklärungen, mit Hilfe derer die Grundstückswerte zu ermitteln sind. Für eine Wertermittlung erforderlich sind Angaben zu
Je nach Bundesland erfolgt die Bewertung dabei nach unterschiedlichen Methoden, wobei einige Bundesländer – u.a. auch NRW – das sog. Bundesmodell anwenden.
Die Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärungen werden voraussichtlich Ende März 2022 erfolgen. Einzureichen sind die Erklärungen voraussichtlich bis zum 31.10.2022.
Die Finanzverwaltung wird Ihnen für die Einreichung der Steuererklärungen Formulare ab ca. Juli 2022 via Elster zur Verfügung stellen. Gerne übernimmt unsere Praxisgruppe Immobilien ebenfalls für Sie den Prozess der Erstellung der Erklärung wie auch der finalen elektronischen Übermittlung an das Finanzamt, da diese zentral für Mandanten von PNHR das neue Recht und die dahinterstehenden Bewertungsmethoden umsetzt.
Treten Sie gerne unmittelbar mit unserem Team in Verbindung. Füllen Sie hierzu die untenstehenden Felder aus. Unsere Kolleginnen und Kollegen melden sich umgehend bei Ihnen.
Bei weiteren Fragen können Sie sich auch unmittelbar an Grundsteuer@pnhr.de wenden.