Wir begleiten komplexe nationale und internationale Verschmelzungen und Spaltungen sowie die Gründung von Personen- und Kapitalgesellschaften. Wir beraten auch zum Abschluss von Gewinnabführungsverträgen oder zum Kauf von Gesellschaftsbeteiligungen. Gesellschaftsrechtliche Gestaltungen ziehen unweigerlich steuerrechtliche Konsequenzen nach sich. Unser Beratungsansatz ist fachübergreifend, sodass Schnittstellen zu allen relevanten Rechtsgebieten abgedeckt werden und steueroptimale Lösungen besondere Berücksichtigung finden.
Seit der Gründung unserer Sozietät stellt die gesellschaftsrechtliche Betreuung von Familienunternehmen und den dahinter stehenden Personen einen Kernbereich unserer Tätigkeit dar. Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen, die auf die besonderen familiären Bedürfnisse zugeschnitten sind, konzipieren Poolvereinbarungen oder helfen Ihnen beim Aufbau vermögensverwaltender Familienholdings.
Zur Ausschöpfung wirtschaftlicher Chancen identifizieren wir mit Ihnen mögliche Anpassungserfordernisse Ihres Unternehmens und beraten Sie vollumfänglich zu Umstrukturierungsvorhaben und Umwandlungen. Die Beratung zu solchen Projekten erfolgt stets vor dem Hintergrund der Transaktionssicherheit und Steueroptimierung. Wir begleiten den Umstrukturierungsprozess vollständig von der Planung, über die Umsetzung, bis zur abschließenden Integration in bestehende Strukturen.