Frau Kopatschek berät auf den Gebieten des Einkommen- und Unternehmenssteuerrechts. Ihre Schwerpunkte liegen in der Erstellung von Jahresabschlüssen und Einnahme-Überschuss-Rechnungen sowie der dazugehörigen Steuererklärungen.
Zu ihren Mandantinnen und Mandanten zählen insbesondere vermögensverwaltende und gewerbliche Fondsgesellschaften, aber auch mittelständische Unternehmen unterschiedlichster Branchen, Einzelunternehmer sowie vermögende Privatpersonen.
Neben ihrer Tätigkeit in unserer Praxis ist Frau Kopatschek Autorin von Fachbeiträgen in Handbüchern und Kommentaren.