Gemeinnützigkeit.
Wir bündeln zivil- und steuerrechtliche Expertise und beraten Sie als Verein oder Stiftung vollumfänglich in allen Fragen des Gemeinnützigkeitsrechts.
Bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement sind Stützen unserer Gesellschaft. Mehr als 600.000 Vereine und Stiftungen – der weitaus überwiegende Teil davon gemeinnützig – belegen die große Bedeutung des sogenannten Non-Profit-Sektors.
Dabei sind die von den verantwortlichen Personen zu erfüllenden zivilrechtlichen und steuerlichen Pflichten enorm. Wir bündeln die erforderliche zivil- und steuerrechtliche Expertise für diesen spezifischen Bereich in einer Hand, geben Vereins- und Stiftungsvorständen Raum, sich auf die Verwirklichung der satzungsmäßigen Zwecke zu konzentrieren, ihr Engagement mit Leidenschaft voranzutreiben und Spuren hinterlassen zu können. Wir begleiten Sie bei der Gründung eines Vereins, einer Stiftung oder einer gemeinnützigen GmbH. Ebenso unterstützen wir Sie bei allen Fragen des Vereins-, Stiftungs-, GmbH- und Gemeinnützigkeitsrechts und der Erfüllung der damit einhergehenden steuerlichen Compliance.
Schwerpunkte unserer Beratung sind u.a.:
- Gemeinnützige Vereine und Stiftungen
- Gemeinnützige GmbHs
- Laufende Betreuung gemeinnütziger Einrichtungen
- Gestaltung von Sponsoringverträgen
- Erbrecht für Stifter und Nachlassgestaltung
- Kunststiftungen und -sammlungen
- Social Entrepreneurship
Sind Sie an einer Beratung interessiert?
Dann teilen Sie uns gerne über das Formular mit, was der Grund Ihrer Kontaktaufnahme ist, damit wir Sie bestmöglich unterstützen können.